SchlHOLG - Beschluss vom 01.02.2023 (3 Wx 29/22)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 150.000,00 €. I. Die Erblasserin und ihr ... vorverstorbener Ehemann [...]