Allgemein - Zeithonorar

Vergütungsvereinbarung

zwischen

... (Mandant)

und

Rechtsanwalt ... (nachstehend "Anwalt" genannt)

In der Angelegenheit ...

verpflichte ich mich, an den Anwalt anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Zeitvergütung zu bezahlen in Höhe von 0,00 € für jede angefangene/vollendete halbe/ganze Stunde der für die Bearbeitung aufgewendeten Zeit (Einarbeitung, Vorbereitung, Ermittlung, Bearbeitung, Nachbearbeitung). Tages- und Nachtzeiten werden gleich behandelt. Als Bearbeitungszeit gelten auch Zeiten durch die Bearbeitung verursachter Abwesenheit von der Kanzlei.

(Hinweis: Die Zeitgebühr kann auch eine Tages-, eine Wochen-, eine Monats- oder eine sonstige zeitbezogene Pauschale sein und für Tages- und Nachtzeiten und Wochenendzeiten oder Feiertage unterschiedlich hoch vereinbart werden. Der Vergütungsbetrag kann auch pro Zeiteinheit limitiert werden.)

Die Zeitpauschale gilt auch für Tätigkeiten eines zugezogenen anderen Anwalts oder eines Assessors. Für Tätigkeiten eines Referendars halbiert sich die Pauschale.

Auslagen einschließlich Umsatzsteuer sind gesondert zu erstatten. Für Geschäftsreisen mit Pkw sind an den Anwalt 0,50 € für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rückwegs zu bezahlen.

Der Anwalt kann angemessene Vorschüsse fordern.

Ich verzichte darauf, dass der Anwalt den Bearbeitungszeitaufwand im Einzelnen aktenkundig macht, und auf den Nachweis einer Notwendigkeit dieses Aufwands.