Allgemein - Beratung

Vergütungsvereinbarung für anwaltliche Beratung

 

zwischen

... (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt) und

... (Mandantin/Mandant)

 

(Alternative 1)

Die Vergütung des Anwalts für seine Beratungstätigkeit bestimmt sich nach der bis 30.06.2006 geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (mit der Maßgabe, dass stets Mittelgebühren - Höchstgebühren - 1,5-Gebühren, - bei Betragsrahmengebühren: 135 € - 260 € - 395 €) geschuldet werden.

 

(Alternative 2)

Für seine Beratungstätigkeit erhält der Anwalt eine volle eine 1,5-Gebühr aus dem Gegenstandswert pro Einzelfall.

 

(Alternative 3)

Für seine Beratungstätigkeit erhält der Anwalt ein Pauschalhonorar von ...€ pro Kalendermonat/pro Kalenderjahr. Das Pauschalhonorar ist am Ende des Zeitabschnitts fällig. Der Anwalt kann Vorschüsse verlangen.

 

(Alternative 4)

Für seine Beratungstätigkeit erhält der Anwalt pro Einzelfall eine Gebühr von ... €.

 

(Alternative 5)

Der Anwalt erhält für seine Beratungstätigkeit ein Zeithonorar. In die Zeit werden alle im Zusammenhang mit der Beratung vom Anwalt oder einem juristischen Zuarbeiter aufgewendeten Zeiten eingerechnet. Die Summe der Zeit wird auf 30 Minuten aufgerundet. Das Honorar beträgt 150 € pro 30 Minuten. Die aufgewendete Zeit ist zu erfassen und monatlich nachzuweisen. Der Anwalt kann Vorschüsse verlangen.