Muster: Beitreibungsabkommen
Vergütungsvereinbarung
zwischen
Rechtsanwalt . (Name, Adresse)
- nachstehend RA genannt -
und
der Firma . KG (Adresse)
- nachstehend M genannt -
M überträgt RA ihre Vertretung
- in gerichtlichen Mahnverfahren,
- in der Zwangsvollstreckung der Mobiliarvollstreckung und
- in Offenbarungsverfahren der Zwangsvollstreckung.
Statt gesetzlicher Gebühren erhält RA von M für jedes Verfahren einschließlich vor- und nachgerichtlicher Tätigkeit eine Pauschalvergütung, wenn und soweit vom Schuldner die Erstattung der gesetzlichen Gebühr nicht erlangt werden kann.
Beträgt die beizutreibende Forderung einschließlich Zinsen und Kosten
- bis 3.500 €, dann beträgt die Pauschalvergütung 50 €,
- bei mehr als 3.500 € beträgt sie 100 €,
- bei mehr als 8.000 € beträgt sie 200 €,
- bei mehr als 19.000 € beträgt sie 300 €,
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