Checkliste in Bußgeldsachen |
Gebührentatbestand |
Betrag |
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A. |
Allgemeine Gebühren |
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1. |
Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) |
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Die Grundgebühr ist in jedem Fall angefallen, da sie der Verteidiger für die Informationsgewinnung und die erstmalige Einarbeitung in den Fall erhält; sie fällt unabhängig davon an, in welchem Verfahrensabschnitt die Tätigkeit begonnen wurde. |
20,00 - 150,00 € |
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Befindet sich der Mandant zur Zeit der Auftragserteilung nicht auf freiem Fuß, sieht das VV keine Grundgebühr mit Zuschlag vor (siehe aber Teil 6/20.2.1). |
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B. |
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Unterabschnitt 2) |
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1. |
Verfahrensgebühr (Nrn. 5101/5103/5105 VV RVG) |
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Erfolgte ein Tätigwerden im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde? |
10,00 - 100,00 € 20,00 - 250,00 € 30,00 - 250,00 € |
2. |
Terminsgebühr (Nrn. 5102/5104/5106 VV RVG) |
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Hat im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ein Termin stattgefunden, an dem teilgenommen wurde (je Termin)? |
10,00 - 100,00 € 20,00 - 250,00 € 30,00 - 250,00 € |
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Anfall einer gebührenrechtlich nicht vorgesehenen Zusatzgebühr wie etwa durch Teilnahme an einer kommissarischen Vernehmung (siehe hierzu Teil 6/20.2.2). |
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3. |
Zusatzgebühr bei Vermeidung des gerichtlichen Verfahrens (Nr. 5115 VV RVG) |
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Konnte ein gerichtliches Verfahren vermieden werden, weil |
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