Straf- und Bußgeldsachen - Checkliste in Strafsachen I - Wahlverteidiger

Checkliste in Strafsachen I: Wahlverteidiger (Abrechnungsbogen)

 

Gebührentatbestand (Nr. VV RVG)

Betrag (Rahmen - [Mittelgebühr])

A.

Allgemeine Gebühren

1.

Grundgebühr

(1a)

Die Grundgebühr (Nr. 4100) ist in jedem Fall angefallen, da sie der Verteidiger für die Informationsgewinnung und die erstmalige Einarbeitung in den Fall erhält; sie fällt unabhängig davon an, in welchem Verfahrensabschnitt die Tätigkeit begonnen wurde.

30,00 - 300,00 € [165,00 €]

(1b)

Ist die Grundgebühr mit Zuschlag (Nr. 4101) entstanden, weil sich der Mandant zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht auf freien Fuß befunden hat?

30,00 - 375,00 € [202,50 €]

2.

Terminsgebühr

 

(2a)

Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nr. 3), in dem über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (mündliche Haftprüfung) oder einstweilige Unterbringung verhandelt wurde?

30,00 - 250,00 € [140,00 €]

(2b)

Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nrn. 1, 2, 4, 5), in dem

-      eine richterliche Vernehmung,

-      eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei,

-      eine Verhandlung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs oder

-      ein Sühnetermin nach §  380 StPO

stattgefunden hat?

 

 

 

30,00 - 250,00 € [140,00 €]

(2c)