Checkliste in Strafsachen I: Wahlverteidiger (Abrechnungsbogen) |
Gebührentatbestand (Nr. VV RVG) |
Betrag (Rahmen - [Mittelgebühr]) |
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A. |
Allgemeine Gebühren |
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1. |
Grundgebühr |
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(1a) |
Die Grundgebühr (Nr. 4100) ist in jedem Fall angefallen, da sie der Verteidiger für die Informationsgewinnung und die erstmalige Einarbeitung in den Fall erhält; sie fällt unabhängig davon an, in welchem Verfahrensabschnitt die Tätigkeit begonnen wurde. |
30,00 - 300,00 € [165,00 €] |
(1b) |
Ist die Grundgebühr mit Zuschlag (Nr. 4101) entstanden, weil sich der Mandant zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht auf freien Fuß befunden hat? |
30,00 - 375,00 € [202,50 €] |
2. |
Terminsgebühr |
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(2a) |
Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nr. 3), in dem über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (mündliche Haftprüfung) oder einstweilige Unterbringung verhandelt wurde? |
30,00 - 250,00 € [140,00 €] |
(2b) |
Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nrn. 1, 2, 4, 5), in dem - eine richterliche Vernehmung, - eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei, - eine Verhandlung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs oder - ein Sühnetermin nach § 380 StPO stattgefunden hat? |
30,00 - 250,00 € [140,00 €] |
(2c) |
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