Zivilsachen - Kostennote

Kostennote in Zivilsachen

 

 

1. Außergerichtliche Tätigkeit

 

Beratung und Gutachten

 

 

Tätigkeit

Wert

Betrag

 

Beratungsgebühr (§ 34 RVG, Vereinbarung erforderlich)

...

0,00

 

Gutachtengebühr (§ 34 RVG, Vereinbarung erforderlich)

...

0,00

0,5-1,0

Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Nr. 2100 VV RVG)

...

0,00

1,3

Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (Nr. 2101 VV RVG)

...

0,00

 

 

Außergerichtliche Vertretung

 

0,5-2,5

Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG)

...

0,00

1,5

Geschäftsgebühr für Tätigkeit im Güteverfahren vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle (Nr. 2303 VV RVG)

...

0,00

 

Erhöhung der Geschäftsgebühr bei Auftraggebermehrheit (Nr. 1008 VV RVG)

...

0,00

1,5

Einigungsgebühr betreffend nicht gerichtsanhängige Ansprüche (Nr. 1000 VV RVG)

...

0,00

1,5

Aussöhnungsgebühr in Ehesachen (Nr. 1001 VV RVG)

...

0,00

0,3

Lt. Auftrag beschränkte Tätigkeit auf ein Schreiben einfacher Art (Nr. 2302 VV RVG)

...

0,00

 

 

2. Mahnverfahren

 

1,0

 

Verfahrensgebühr für Vertretung Antragsteller (Nr. 3305 VV RVG)

...

0,00

0,5

 

Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags (Nr. 3306 VV RVG)

...

0,00

0,5

 

Verfahrensgebühr für Vertretung Antragsgegner (Nr. 3307 VV RVG)

...

0,00

0,5