Straf- und Bußgeldsachen - Checkliste in Strafsachen II - Pflichtverteidiger

Checkliste in StrafsachenII: Pflichtverteidiger (Abrechnungsbogen)

 

 

Gebührentatbestand (Nr. VV RVG)

 

Betrag

A.

Außerhalb der Hauptverhandlung

 

1.

Grundgebühr

 

(1a)

Die Grundgebühr (Nr. 4100) ist in jedem Fall angefallen, da sie der Verteidiger für die Informationsgewinnung und die erstmalige Einarbeitung in den Fall erhält; sie fällt unabhängig davon an, in welchem Verfahrensabschnitt die Tätigkeit begonnen wurde.

132,00 €

(1b)

Ist die Grundgebühr mit Zuschlag (Nr. 4101) entstanden, weil sich der Mandant zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht auf freiem Fuß befunden hat?

162,00 €

2.

Terminsgebühr

 

(2a)

Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nr. 3), in dem über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (mündliche Haftprüfung) oder einstweilige Unterbringung verhandelt wurde?

112,00 €

(2b)

Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nrn. 1, 2, 4, 5), in dem

-      eine richterliche Vernehmung,

-      eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei,

-      eine Verhandlung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs oder

-      ein Sühnetermin nach §  380 StPO

stattgefunden hat?

112,00 €

(2c)

Ist die (Nr. 4103) entstanden, weil sich der Mandant zum Zeitpunkt des Termins nicht auf freiem Fuß befunden hat?