Checkliste in StrafsachenII: Pflichtverteidiger (Abrechnungsbogen) |
Gebührentatbestand (Nr. VV RVG) |
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Betrag |
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A. |
Außerhalb der Hauptverhandlung |
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1. |
Grundgebühr |
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(1a) |
Die Grundgebühr (Nr. 4100) ist in jedem Fall angefallen, da sie der Verteidiger für die Informationsgewinnung und die erstmalige Einarbeitung in den Fall erhält; sie fällt unabhängig davon an, in welchem Verfahrensabschnitt die Tätigkeit begonnen wurde. |
132,00 € |
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(1b) |
Ist die Grundgebühr mit Zuschlag (Nr. 4101) entstanden, weil sich der Mandant zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht auf freiem Fuß befunden hat? |
162,00 € |
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2. |
Terminsgebühr |
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(2a) |
Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nr. 3), in dem über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (mündliche Haftprüfung) oder einstweilige Unterbringung verhandelt wurde? |
112,00 € |
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(2b) |
Hat außerhalb der Hauptverhandlung ein Termin stattgefunden (Nr. 4102 Nrn. 1, 2, 4, 5), in dem - eine richterliche Vernehmung, - eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei, - eine Verhandlung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs oder - ein Sühnetermin nach § 380 StPO stattgefunden hat? |
112,00 € |
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(2c) |
Ist die (Nr. 4103) entstanden, weil sich der Mandant zum Zeitpunkt des Termins nicht auf freiem Fuß befunden hat? |
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