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Autoren: Weischedel/Weitbrecht

Mehrere gleichartige Ansprüche

Werden getrennte Klagen für verschiedene Kläger gegen denselben Beklagten jeweils wegen Lohnansprüche und Nebenforderungen anhängig und gewährt das Arbeitsgericht in jedem Verfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung desselben Rechtsanwalts, so sind dem beigeordnetem Rechtsanwalt die entstandenen Gebühren nur einmal nach dem Gesamtwert aus der Staatskasse zu zahlen.176)

Es ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die Geltendmachung von mehreren Ansprüchen gegen eine Person oder von mehreren Klägern gegen die gleiche Beklagte in getrennten Verfahren ungerechtfertigt erhöhte Kosten verursacht hat. Die Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostenkumulierung ist im Kostenfestsetzungsverfahren unverzichtbar.177)