Sozialrecht - Pauschalhonorar

Vergütungsvereinbarung

gemäß § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

In der Angelegenheit

Mandant: .

Az.: .

gegen

Gegner: .

habe ich

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin .

mit der Durchführung des

o  außergerichtlichen Verfahrens . (Widerspruchsverfahren, Bescheidverfahren)

o  gerichtlichen Verfahrens . (Sozialgericht, Klageverfahren, Az.: .)

beauftragt.

Ich bin bereit, ihm/ihr für dieses Verfahren für seine/ihre anwaltliche Tätigkeit einen Betrag in Höhe von

.

(in Worten: . Euro)

zu bezahlen. Diese Vergütung ist sofort fällig. Sie ist ganz oder teilweise auf Anforderung zu bezahlen.

Diese Vereinbarung gilt nur für den Fall, dass die gesetzliche Vergütung nicht höher als die in diesem Vertrag vereinbarte Vergütung ist. Zahlungen Dritter auf die Vergütung werden angerechnet.

Mir ist bekannt, dass der vereinbarte Betrag von den gesetzlichen Regelungen abweicht. Die gesetzliche Vergütung ist mir beispielhaft mitgeteilt worden. Mir ist auch bekannt, dass ich im Falle, dass ich mein Verfahren gewinne, von einem Gegner oder von der für mich bestehenden Rechtsschutzversicherung lediglich die i.d.R. geringeren gesetzlichen Gebühren verlangen kann und deshalb die Differenz zur vereinbarten Gebühr selbst bezahlen muss.

Es wird auch vereinbart, dass die im außergerichtlichen Verfahren vereinbarte Gebühr nicht, auch nicht teilweise, in einem gerichtlichen Verfahren angerechnet wird.