Straf- und Bußgeldsachen - Checkliste in Bußgeldsachen

Checkliste in Bußgeldsachen

 

Gebührentatbestand

Betrag

A.

Allgemeine Gebühren

 

1.

Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

 

 

Die Grundgebühr ist in jedem Fall angefallen, da sie der Verteidiger für die Informationsgewinnung und die erstmalige Einarbeitung in den Fall erhält; sie fällt unabhängig davon an, in welchem Verfahrensabschnitt die Tätigkeit begonnen wurde.

20,00 - 150,00 €

 

Befindet sich der Mandant zur Zeit der Auftragserteilung nicht auf freiem Fuß, sieht das VV keine Grundgebühr mit Zuschlag vor (siehe aber Teil 6/20.2.1).

B.

Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Unterabschnitt 2)

 

1.

Verfahrensgebühr (Nrn. 5101/5103/5105 VV RVG)

 

 

Erfolgte ein Tätigwerden im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde?

10,00 - 100,00 € 20,00 - 250,00 € 30,00 - 250,00 €

2.

Terminsgebühr (Nrn. 5102/5104/5106 VV RVG)

 

 

Hat im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ein Termin stattgefunden, an dem teilgenommen wurde (je Termin)?

10,00 - 100,00 € 20,00 - 250,00 € 30,00 - 250,00 €

 

Anfall einer gebührenrechtlich nicht vorgesehenen Zusatzgebühr wie etwa durch Teilnahme an einer kommissarischen Vernehmung (siehe hierzu Teil 6/20.2.2).

3.

Zusatzgebühr bei Vermeidung des gerichtlichen Verfahrens (Nr. 5115 VV RVG)

 

Konnte ein gerichtliches Verfahren vermieden werden, weil