Zivilsachen - Erfüllungsvereinbarung

Erfüllungsvereinbarung

 

Zwischen

. (Gläubiger), vertreten durch Rechtsanwalt .

und

. (Schuldner), vertreten durch Rechtsanwalt .

Der Schuldner anerkennt unter Verzicht auf jegliche Einwendung folgenden Anspruch des Gläubigers: .

Der Schuldner erklärt dieses Anerkenntnis bis spätestens . dort vorliegend gegenüber dem . (Gericht) in . zum Verfahren Az. . durch Schriftsatz seines Rechtsanwalts (wenn unvertreten: schriftlich) und nimmt dabei jegliche Einwendung und Rechtsbehelfe zurück.

Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner diesen Anspruch im nachstehend beschriebenen Umfang pünktlich und vollständig erfüllt, lässt ihm der Gläubiger Folgendes nach:

Der Gläubiger macht den Anspruch nicht vor . (Datum) geltend (bei gerichtsanhängigen Verfahren: betreibt das Verfahren Az. . einstweilen nicht weiter; bei titulierten Ansprüchen: betreibt hierwegen so lange keine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner). Danach ist der Schuldner zu sofortiger und vollständiger Erfüllung verpflichtet.

Oder:

Der Schuldner leistet ab . (Datum) auf den Anspruch monatliche, am Ersten eines jeden Kalendermonats fällige Teilzahlungen von je . €. Die Zahlungen werden in der Reihenfolge Kostenerstattung, Zinsen, Hauptsumme verrechnet.

Oder zusätzlich:

Bei fristgemäßer und vollständiger Erfüllung verzichtet der Gläubiger in folgendem Umfang auf Kostenerstattung (oder Zinsen oder Hauptanspruch): .