1/3.7 Vereinbarte Vergütung

Autor: Senger-Sparenberg

Anstelle der gesetzlichen Vergütung kann der Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber grundsätzlich seine Vergütung frei vereinbaren. Die Zulässigkeit einer solchen Vergütungsvereinbarung ergibt sich nicht aus dem RVG, sondern aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es sind allerdings Einschränkungen zu beachten. Sie ergeben sich vornehmlich aus den §§ 3a ff. RVG, der BRAO und den allgemeinen Vorschriften des BGB. Zu den Anforderungen an eine wirksame Vergütungsvereinbarung siehe ausführlich Teil 1/6.