BSG - Beschluss vom 03.11.2023 (B 2 U 25/23 AR)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. September 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Durch Beschluss vom 29.9.2023 hat [...]