Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Neben fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr ziehen diverse andere Verkehrsdelikte aufwendige Unfallermittlungen zu Fahrzeugführer, Fahrzeug, beteiligten Dritten und Straßenverhältnissen nach sich; genaue Tatortarbeit ist gefragt, die im Wesentlichen durch ein fotogrammetrisches Vermessungs- und Darstellungsverfahren, das sogenannte Rollei-Metric-Verfahren, gekennzeichnet ist; daneben lassen Reifenspuren und in Speichersystemen eines Pkw erfasste Daten Rückschlüsse auf Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsvorgänge zu. |
Ist die Insassensitzverteilung umstritten, können Faser- und DNA-Spuren nebst Anschmelzspuren, Blutspurenmusteranalysen und latente Kontaktspuren an Airbags den kriminaltechnischen Sachbeweis für den verantwortlichen Fahrzeugführer liefern. |
Bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge muss das Opfer obduziert werden, um die Kausalität zweifelsfrei festzustellen; zur Einbeziehung der Biomechanik in die Begutachtung des Rechtsmediziners ist die Anwesenheit eines technischen Sachverständigen zu empfehlen. |
Unter Einbeziehung von subjektiven und objektiven Umständen kann der Sachverständige Angaben zur Bemerkbarkeit eines Anstoßes für den Fahrzeugführer machen, die nicht in jedem Fall gegeben sein muss. |
Sachverhalt
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