17.2.5 Daktyloskopie

Autor: Artkämper

17.82

Kurzüberblick

Durch Auftragen eines Kontrastmittels (Einstaubverfahren) werden Fingerabdruckspuren auf nahezu jedem Gegenstand sichtbar gemacht; daktyloskopische Spuren entstehen durch Übertragung des Papillarlinienbilds der Handfläche und der Finger einer Person auf einen Gegenstand und sind aufgrund von Unregelmäßigkeiten in den Papillarleisten prinzipiell einmalig.

Die Übereinstimmung von zwölf anatomischen Merkmalen ist nach den Standards in Deutschland zur Identifizierung ausreichend.

Befinden sich Fingerabdrücke mehrerer Personen auf einem Objekt, existieren chemische und optische Verfahren zur Vereinzelung der Spuren, um eine Zuordnung zu ermöglichen.

Eine exakte Protokollierung durch den daktyloskopische Spuren sichernden polizeilichen Erkennungsdienst ist notwendig, um die Tatbezogenheit der Spur belegen zu können; abgesehen von einer nicht unerheblichen Fehlerquote bei der Auswertung von Fingerspuren kann ein (leicht beweglicher) Gegenstand auch mit der Spur zum Tatort gelangt sein und somit von einem Tatunbeteiligten herrühren.

Bei der Polizei werden Fingerabdrücke und Fingerabdruckspuren im Automatischen Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) zentral gespeichert.

Sachverhalt