17.2.6 Verkehrsunfallermittlungen

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

17.86

Neben fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr ziehen diverse andere Verkehrsdelikte aufwendige Unfallermittlungen zu Fahrzeugführer, Fahrzeug, beteiligten Dritten und Straßenverhältnissen nach sich; genaue Tatortarbeit ist gefragt, die im Wesentlichen durch ein fotogrammetrisches Vermessungs- und Darstellungsverfahren, das sogenannte Rollei-Metric-Verfahren, gekennzeichnet ist; daneben lassen Reifenspuren und in Speichersystemen eines Pkw erfasste Daten Rückschlüsse auf Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsvorgänge zu.

Ist die Insassensitzverteilung umstritten, können Faser- und DNA-Spuren nebst Anschmelzspuren, Blutspurenmusteranalysen und latente Kontaktspuren an Airbags den kriminaltechnischen Sachbeweis für den verantwortlichen Fahrzeugführer liefern.

Bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge muss das Opfer obduziert werden, um die Kausalität zweifelsfrei festzustellen; zur Einbeziehung der Biomechanik in die Begutachtung des Rechtsmediziners ist die Anwesenheit eines technischen Sachverständigen zu empfehlen.

Unter Einbeziehung von subjektiven und objektiven Umständen kann der Sachverständige Angaben zur Bemerkbarkeit eines Anstoßes für den Fahrzeugführer machen, die nicht in jedem Fall gegeben sein muss.

Sachverhalt