17.2.3 Anthropologische Gutachten

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

17.74

Ein anthropologisches Gutachten, d.h. ein morphologischer Merkmalsvergleich etwa von Kopf/Gesicht/Händen, Fußabdrücken oder auch dem Gangbild kann Aufschluss über die Personenidentität von Beschuldigtem und Täter geben.

Die Aussagekraft eines anthropologischen Gutachtens ist abhängig von vielen Faktoren, u.a. der Anzahl und Häufigkeit der sich bei dem Vergleich überschneidenden Merkmale, und wird häufig überschätzt.

Auf Grund einer Vielzahl an Fehlerquellen bietet es sich in diesem Bereich an, ein methodenkritisches bzw. Privatgutachten einzuholen; zudem führt auch die durch den BGH im Jahr 1999 bestimmte erweiterte Darlegungspflicht in den Urteilsgründen bei dem von ihm als nicht standardisiert deklarierten Sachverständigengutachten zu einer breiten Angriffsfläche im Rahmen der Revision.

Sachverhalt