BVerfG - Beschluß vom 29.01.2002 (2 BvR 1245/01)
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. 1. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 2. ist unzulässig, weil der [...]