Autorin: Forkert-Hosser |
Kurzüberblick
![]() | Das Erklärungsrecht des Verteidigers nach § |
![]() | Um eine Rügepräklusion im Rahmen einer etwaigen Revision zu verhindern, hat die Verteidigung Beschränkungen durch den Vorsitzenden bei der Abgabe einer Erklärung nach § |
Sachverhalt
In der bereits seit mehreren Tagen andauernden Hauptverhandlung wurden zahlreiche Zeugen vernommen. Am zwölften Verhandlungstag wird die Zeugin Z vernommen.
Hieran anschließend erklärt sich der Verteidiger - nach entsprechender Worterteilung durch den Vorsitzenden - im Rahmen seines Rederechts nach §
Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass der Verteidiger sich im Rahmen von §
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