Seit 2011 besteht keine Verpflichtung mehr zur Ableistung des Wehrdienstes; vielmehr ist die Wehrpflicht ausgesetzt. An ihre Stelle ist der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (§§ 58b-58h
Der freiwillige Wehrdient (FWD) kann von Männern und Frauen geleistet werden und beträgt bis zu 23 Monate, wobei die ersten sechs Monate als Probezeit gelten (§
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