Autor: Jansen |
Im Abschnitt VIII.4. der Kfz-Reparaturbedingungen ist die Abwicklung der Sachmängelansprüche umfassend geregelt. Der Kunde hat die Ansprüche beim Auftragnehmer geltend zu machen. Die Werkstatt/das Autohaus hat dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen, wenn die Mängel mündlich angezeigt wurden, wie dies üblich ist.
Ein Muster Bestätigung der Mängelanzeige finden Sie hier.
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