Autor: Stephan Schröder |
Unter diesem Stichwort wird die Verkehrssicherungspflicht behandelt, die sich aus der Führung und dem Zustand der Straße ergibt (siehe auch: Scheidler, Die rechtliche Verantwortung für übermäßig verschmutzte Straßen,
Der Verkehrssicherungspflichtige muss die Straße regelmäßig überwachen, um sichtbare Veränderungen oder Mängel festzustellen, was durch eine laufende Beobachtung und ein Begehen oder Befahren in angemessenen Zeitabständen zu gewährleisten ist (OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.05.2017 - 4 U 146/16, NJW 2017,
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