Wasser auf der Fahrbahn

Autor: Stephan Schröder

Wasser kann i.V.m. einem besonderen Fahrbahnbelag in Form eines durchgehenden Films (Aquaplaning) oder auch bei Überschwemmungen der Fahrbahn zu Schäden führen. Soweit die Gefahr durch gefrierendes Wasser in Form von Eis- und Schneeglätte besteht, wird dies nachstehend unter Teil 15.1.7 behandelt.

Wenn Regen i.V.m. Basaltpflaster oder auch mit anderen Straßenbelägen zur Schleudergefahr führt, muss der Kraftfahrer hiervor zumindest durch Verkehrsschilder gewarnt werden; bei besonderer Gefährlichkeit der Stelle sind bauliche Maßnahmen geboten.

Wenn starker Regen von der Fahrbahn nicht ausreichend abfließen kann, muss vor hierdurch entstehenden Wasserpfützen gewarnt werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.07.2000 - 2 U 73/99, VersR 2001, 1259). Soweit Gefahr von Aquaplaning besteht, müssen zumindest Warnschilder aufgestellt werden.