OLG Bamberg - Urteil vom 08.08.2006
5 U 247/04
Normen:
StVG § 7 § 17 ; VVG § 152 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
NZV 2007, 237

Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls

OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2006 - Aktenzeichen 5 U 247/04

DRsp Nr. 2007/11334

Anforderungen an den Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls

»Ist aufgrund sachverständiger Beratung des Gerichts davon auszugehen, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls, bei dem er mit Höchstgeschwindigkeit ungebremst auf das letzte Fahrzeug eines Staus auf der Autobahn aufgefahren ist, sich in einer überraschenden Situation befand und aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur eine Affektstarre und Handlungsunfähigkeit nicht auszuschließen sind, so ist der Enthaftungstatbestand des § 152 VVG nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Versicherers.«

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; VVG § 152 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
NZV 2007, 237