I.
Das Amtsgericht Bochum hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach den §§ 41 Abs. 2, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG eine Geldbuße in Höhe von 150,- EUR festgesetzt und außerdem ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Dazu hat das Amtsgericht u.a. folgende Feststellungen getroffen:
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