I. Die 21-jährige Betroffene wurde durch Urteil des Amtsgerichts Y. vom 20.12.2005 wegen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,31 mg/l zu der Geldbuße von 250,00 EUR verurteilt. Zugleich wurde ihr für die Dauer von einem Monat verboten, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
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