Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe

Autor: Stephan Schröder

Nachdem nicht in allen Fällen eintrittspflichtige Dritte vorhanden sind oder diese nur einen Teil des Schadens ersetzen, hat der Gesetzgeber zur Vermeidung grober Unbilligkeit in §§ 12 -12c PflVG einen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geschaffen. Dieser Fonds hat jedoch nicht generell, sondern nur für bestimmte Fallgruppen und in bestimmtem Umfang einzutreten.