Autor: Stephan Schröder |
Zu den ersatzpflichtigen vermehrten Bedürfnissen gehören auch Aufwendungen, die für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung des Verletzten erforderlich sind (OLG München, Urt. v. 30.01.2003 -
PraxistippAnhaltspunkte dafür, welche Maßnahmen hierzu im Einzelnen erforderlich und damit erstattungsfähig sind, lassen sich aus den DIN-Normen 18024 und 18025 ersehen. |
Für den Fall des Aus- und Umbaus der bereits vorhandenen Wohnung des Verletzten ist die Ersatzpflicht wohl unumstritten (vgl. u.a. OLG Nürnberg, Urt. v. 07.11.1969 - 1 U 175/68, VersR 1971, 260). Nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 12.07.2005 -
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