SchlHOLG - Beschluss vom 18.09.2006
1 Ss OWi 119/06 (84/06)
Normen:
StVG § 24a II ;
Vorinstanzen:
AG Lübeck, vom 21.07.2006

Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

SchlHOLG, Beschluss vom 18.09.2006 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 119/06 (84/06)

DRsp Nr. 2007/5358

Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

»Bei einer festgestellten THC-Konzentration von über 1ng/ml im Blut liegt die vom Bundesverfassungsgericht für eine Ahndung nach § 24 a Abs. 2 StVG vorausgesetzte Möglichkeit der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit ungeachtet einer gewissen Schwankungsbreite (auch) nach unten vor.«

Normenkette:

StVG § 24a II ;

Gründe:

1. Die Übertragung der Sache auf den Bußgeldsenat war gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 1 OWiG sowohl zur Fortbildung des Rechts als auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.