I.
Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen hat mit Bußgeldbescheid vom 09. Januar 2006 gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße in Höhe von 140,00 EUR sowie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats mit der Maßgabe nach § 25 Abs. 2 a StVG festgesetzt.
Auf den hiergegen rechtzeitig eingelegten Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Hagen ihn durch das angefochtene Urteil wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 400,00 EUR verurteilt. Von der Verhängung eines Fahrverbots hat es abgesehen.
Es hat u.a. folgende persönliche und tatsächliche Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene ist Angestellter Außendienstmitarbeiter. Von seinem Arbeitgeber erhält er lediglich ein monatliches Fixum in Höhe von 500,00 EUR. Sein weiteres monatliches Einkommen bestimmt er durch Geschäftsabschlüsse, für die er entsprechende Provisionen erhält.
Der Betroffene ist bereits mehrfach verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|