OLG Hamm - Beschluss vom 05.12.2006
2 Ss OWi 687/06
Normen:
BKatV § 4 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2007, 121
NZV 2007, 152
Vorinstanzen:
AG Lüdenscheid, vom 17.07.2006

Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2006 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 687/06

DRsp Nr. 2007/5228

Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

»Zum (verneinten) Absehen vom Fahrverbot bei einem Betroffenen, der zu 50 % schwer behindert und verkehrsrechtlich bisher in 37 Jahren Fahrpraxis nicht in Erscheinung getreten ist.«

Normenkette:

BKatV § 4 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat den verwitweten Betroffenen, der zu 50 % schwer behindert und verkehrsrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten ist sowie über eine monatliche Rente von ca. 950 EUR verfügt, wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die §§ 37 Abs. 2, 1 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 StVO, 24, 25 StVG zu einer Geldbuße von 125 EUR verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Hiergegen richtet sich die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt worden ist.

II.