OLG Hamm - Beschluss vom 12.07.2006
2 Ss OWi 411/06
Normen:
StVG § 25 ; BKatV § 4 ;
Vorinstanzen:
AG Iserlohn, vom 03.04.2006

Fahrverbot; Absehen; Regelfall

OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 411/06

DRsp Nr. 2006/26821

Fahrverbot; Absehen; Regelfall

»Wer als Fahrzeugführer ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen in einen Kreuzungsbereich einfährt, ohne erkennen zu können, welches Lichtzeichen der Ampel aufleuchtet, handelt grundsätzlich grob verkehrswidrig und verantwortungslos, so dass die Voraussetzungen für die Verhängung des Regelfahrverbots vorliegen.«

Normenkette:

StVG § 25 ; BKatV § 4 ;

Gründe:

Auf die Ausführungen in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft vom 21. Juni 2006, denen der Senat beitritt, wird Bezug genommen.

Zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft ihren Antrag auf Verwerfung der Rechtsbeschwerde u.a. wie folgt begründet:

"Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gebotene Überprüfung des Urteils deckt Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen nicht auf.