Die Berufung ist zulässig und hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Das Landgericht hat die Klage zu Unrecht in voller Höhe abgewiesen.
Die Beklagten sind verpflichtet, dem Kläger den ihm bei dem Verkehrsunfall vom 27. August 2003 gegen 14:30 Uhr in Berlin-Charlottenburg, Autobahn 100 in Richtung Norden, Ausfahrt Kaiserdamm, entstandenen und in Höhe von 75% eingeklagten Schaden zur Hälfte zu ersetzen.
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