Der Kläger verlangt Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, der sich am 24.6.2005 im Kreuzungsbereich der Straßen ... und ... ereignete. Dabei war es zu einem Zusammenstoß zwischen dem von dem Zeugen die bevorrechtigte ...-Straße befahrenden Pkw des Klägers ... und dem von dem ... nach links in die ...-Straße einbiegenden Pkw ... des Beklagten zu 2) gekommen, der von der Beklagten zu 1) gefahren wurde. In dem Kreuzungsbereich bestand für den Fahrverkehr auf der ...-Straße wegen einer größeren Baustelle eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Von dem aufnehmenden Polizeibeamten wurde im Unfallbereich eine Bremsblockierspur von 23 m festgestellt. Der Straßenzustand wurde von dem Polizeibeamten als trocken dokumentiert.
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