LG Zweibrücken - Urteil vom 12.09.2006
1 O 308/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
zfs 2007, 23

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall infolge Trunkenheit

LG Zweibrücken, Urteil vom 12.09.2006 - Aktenzeichen 1 O 308/05

DRsp Nr. 2008/11068

Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall infolge Trunkenheit

Fährt ein Fahrzeug auf ein am Rand abgestelltes anderes Fahrzeug auf, weil der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs alkoholisiert (BAK 1,76 o/oo) eingeschlafen ist, so trifft den Halter des auffahrenden Fahrzeugs die volle Haftung. Die Betriebsgefahr des unbeleuchtet am Straßenrand abgestellten Fahrzeugs tritt dahinter zurück, da es wegen der Alkoholisierung auch bei funktionierender Warnblinkanlage zur Kollision gekommen wäre.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
zfs 2007, 23