Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem unter Inanspruchnahme von Sonderrechten in eine Ampel geregelte Kreuzung einfahrenden Einsatzfahrzeug
OLG München, Urteil vom 15.12.2006 - Aktenzeichen 10 U 4582/06
DRsp Nr. 2008/11029
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrades mit einem unter Inanspruchnahme von Sonderrechten in eine Ampel geregelte Kreuzung einfahrenden Einsatzfahrzeug
Kommt es beim Einfahren eines Einsatzfahrzeugs unter Inanspruchnahme von Sonderrechten in eine Ampel geregelte Kreuzung bei Rotlicht mit einer Kollision zu einem Motorradfahrer, so trifft diesen eine Mithaftungsquote von 30%.