OLG München - Urteil vom 24.11.2006
10 U 4845/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 14 Abs. 1 ;

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines am Rand abgestellten Fahrzeugs

OLG München, Urteil vom 24.11.2006 - Aktenzeichen 10 U 4845/06

DRsp Nr. 2008/11032

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der geöffneten Fahrertür eines am Rand abgestellten Fahrzeugs

Hält der Fahrer eines im fließenden Verkehr an rechts am Straßenrand abgestellten Fahrzeugen einen seitlichen Abstand von nicht mehr als 40-50 cm ein, so trifft dessen Fahrer eine mindestens 25%ige Mithaftung, wenn es zu einer Kollision mit der leicht geöffneten Tür des abgestellten Fahrzeugs kommt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 14 Abs. 1 ;