AG Düsseldorf - Urteil vom 01.06.2006
51 C 1003/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 273

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers mit einem Kolonnenüberholer

AG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen 51 C 1003/06

DRsp Nr. 2008/11085

Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Abbiegers mit einem Kolonnenüberholer

Kollidiert ein durch eine Lücke in einer auf der rechten Fahrspur einer Straße befindlichen Kolonne auf die linke Fahrspur auffahrendes Fahrzeug mit einem auf der linken Fahrspur herannahenden, so trägt das einbiegende Fahrzeug die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 273