I. Der Kläger verlangt Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, bei dem der vom Beklagten Ziff. 1 gesteuerte Lkw mit der geöffneten Fahrertür des rechts neben der Fahrbahn geparkten Pkw des Klägers kollidierte. In 1. Instanz hat der Kläger zunächst 100 % seines Schadens - 8.034,81 EUR - geltend gemacht. Nachdem die Beklagte Ziff. 2 30 % - nämlich 2.446,77 EUR - bezahlt hatte, haben die Parteien insoweit den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Feststellungen im landgerichtlichen Urteil verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Das Landgericht hat nach Vernehmung des Zeugen PK W... und Einholung eines Sachverständigengutachtens die Klage - mit Ausnahme einer Zinsforderung - abgewiesen.
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