I.
Der Kläger hat von der Beklagten Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 7.569,84 EUR wegen der Beschädigung seines PKW A am 19.10.2002 gegen 9:00 Uhr in O1 verlangt mit der Behauptung, der Zeuge Z1 sei mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Traktor, an den ein Pflug angehängt gewesen sei, rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt gefahren und gegen den vorbeifahrenden PKW des Klägers gestoßen, wodurch dieser beschädigt worden sei. Die Beklagte hat das gesamte Unfallgeschehen bestritten und ist von einem manipulierten Unfallgeschehen ausgegangen.
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