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Rechtsprechung
1985
Sonstige
OLG
KG
KG - Urteil vom 12.12.1985
12 U 3606/84
Normen:
BGB
§
254
;
StVG
§ 8a;
StVO
§
21
Abs.
1
Satz 1;
Fundstellen:
VerkMitt 1986, 35
KG - Urteil vom 12.12.1985 (12 U 3606/84) - DRsp Nr. 1994/7837
KG,
Urteil
vom 12.12.1985
- Aktenzeichen 12 U 3606/84
DRsp Nr. 1994/7837
Den nicht angeschnallten Insassen des Kraftfahrzeugs des Schädigers kann wegen Nichtanschnallens eine Mithaftungsquote von 1/2 treffen.
Normenkette:
BGB
§
254
;
StVG
§ 8a;
StVO
§
21
Abs.
1
Satz 1;
Fundstellen
VerkMitt 1986, 35
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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