Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene, die ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis vom 27. Mai 2005 in der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, wegen fahrlässigen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts (Bundesautobahn A 65) um 62 km/h (§§ 41 Abs. 2, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, § 24 StVG) eine Geldbuße von 275 EUR und ein Fahrverbot von zwei Monaten Dauer verhängt. Mit ihrer Rechtsbeschwerde rügt die Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts; sie wendet sich insbesondere gegen das Fahrverbot.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|