Autor: Hering |
Auch in Estland müssen Kraftfahrzeuge haftpflichtversichert sein.
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer können direkt verklagt werden. Sie haften im Rahmen der Mindestdeckungssummen.
Mindestdeckungssummen ab 11.12.2009
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschäden pro Ereignis | 2.500.000 |
Sachschäden pro Ereignis | 500.000 |
Ab den 11.06.2012 werden die Mindestdeckungssummen verdoppelt.
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