Autor: Hering |
Das Schuldrechtsgesetz regelt u.a. sowohl das Recht der unerlaubten Handlung, wie auch das Versicherungsrecht.
Der Schädiger haftet danach nach Verschuldensgrundsätzen bei rechtswidriger Schadensverursachung. Daneben haftet der Führer von Kraftfahrzeugen auch ohne Verschulden.
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