Haftungsnachweis

Autor: Hering

Unfälle mit Personenschäden sind der Polizei zu melden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist gesetzlich geregelt. Trotz der Aufnahme durch die Polizei sollte der Geschädigte selber Fotos von den Unfallfahrzeugen und dem Unfallort machen und die Adressen von Zeugen notieren. Bei Unfällen mit ausschließlich Sachschäden, die von der Polizei nicht aufgenommen werden, sollte der europäische Unfallbericht von den Unfallparteien ausgefüllt werden.