Verkehrsopferschutz

Autor: Hering

Ist das Fahrzeug des Unfallverursachers nicht versichert, oder nicht ermittelt werden kann, oder gestohlen worden ist, oder auch ohne Genehmigung benutzt worden ist, so reguliert der estnische Verkehrsversicherungsfonds (Garantiefonds).

Estonian Traffic Insurance FoundatinEE - 10621 TalinMustamäe tee 44Tel.: 00372 6671804

Der Garantiefonds entschädigt sowohl den Personenschaden als auch denr Sachschaden bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme. Ist der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeuges nicht zu ermitteln, so wird der Sachschaden nur ersetzt, wenn auch gleichzeitig ein erheblicher Körperschaden vorliegt.