Pflichtversicherung

Autor: Hering

Auch in Estland müssen Kraftfahrzeuge haftpflichtversichert sein.

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer können direkt verklagt werden. Sie haften im Rahmen der Mindestdeckungssummen.

Mindestdeckungssummen ab 11.12.2009

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschäden pro Ereignis

2.500.000

Sachschäden pro Ereignis

500.000

Ab den 11.06.2012 werden die Mindestdeckungssummen verdoppelt.