Autor: Stephan Schröder |
Noch schwieriger wird die Beweislage, wenn nur einer der Unfallbeteiligten den Zusammenstoß bewusst herbeigeführt hat, der andere jedoch "ahnungsloses Opfer" ist (KG, Beschl. v. 27.07.2009 - 12 U 200/08, NZV 2010, 202). Bei einem provozierten Unfall werden bewusst bestimmte Verkehrssituationen, wie z.B. Rechts-vor-links-Regelung, Spurwechsel im Kreisverkehr oder Ausscheren aus einer Parklücke, zur Herbeiführung einer Kollision mit scheinbar klarer Verantwortlichkeit ausgenutzt (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 21.10.2022 -
Der Provokateur sucht sich ein Fahrzeug aus, das in derselben Fahrspur folgt, fährt langsamer und tritt dann plötzlich - wenn kein unbeteiligter Zeuge in der Nähe ist - auf die Bremse, so dass der andere auffährt. |
Auch i.V.m. einem Spurwechsel kann der Auffahrunfall herbeigeführt werden, indem sich der Provokateur vor das andere Fahrzeug setzt und entweder betont langsam fährt oder aber vor einer Ampel plötzlich bremst. |
Schließlich gibt es die Variante, dass der Provokateur an der Einmündung einer untergeordneten Straße anhält, um scheinbar dem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu gewähren; erst, wenn dieser dicht herangekommen ist, fährt er an, biegt in die Vorfahrtstraße ein, so dass der andere ein Auffahren nicht mehr verhindern kann. |
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