OVG Sachsen - Beschluss vom 15.08.2006
3 BS 241/05
Normen:
StVG § 4 Abs. 3 S. 1 ; StVG § 4 Abs. 3 S. 2 ; StVG § 4 Abs. 3 S. 3 ; StVG § 4 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DÖV 2007, 437
NJ 2007, 324
NJW 2007, 168
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 02.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 888/05

Recht der Fahrerlaubnisse: Entzuges der Fahrerlaubnis; Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO - Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des Punktestandes; Tattagprinzip

OVG Sachsen, Beschluss vom 15.08.2006 - Aktenzeichen 3 BS 241/05

DRsp Nr. 2008/2814

Recht der Fahrerlaubnisse: Entzuges der Fahrerlaubnis; Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO - Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufbauseminar; Mehrfachreduzierung des Punktestandes; Tattagprinzip

»1. Die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 StVG bezeichneten Maßnahmen sind grundsätzlich auch dann (erneut) zu ergreifen, wenn sich die relevanten punkteschwellen zum wiederholten Mal ergeben. Ausnahmsweise bedarf es keiner erneuten Anwendung des Maßnahmenkatalogs, wenn ein Punkteabzug "von oben" - durch Tilgung oder Bonuspunkte - eintritt. 2. Für die Rechtsfolgen, die § 4 Abs. 3 und 5 StVG an das Erreichen oder Überschreiten der Punkteschwellen knüpft, kommt es auf den Tag der Begehung der zu bewertenden Taten an (sog. Tattagprinzip).«

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 3 S. 1 ; StVG § 4 Abs. 3 S. 2 ; StVG § 4 Abs. 3 S. 3 ; StVG § 4 Abs. 5 ;

Gründe:

Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Die mit der Beschwerde dargelegten Gründe, auf deren Prüfung das Oberverwaltungsgericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, ergibt nicht, dass es das Verwaltungsgericht zu Unrecht abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis anzuordnen.